Hinweise zur Nutzung des Hinweisgebersystems
Alle Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner*innen,
Vertragspartner*innen, Leistungsempfänger*innen usw. haben über das Hinweisgeberschutzsystem die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien - auch
vollständig anonym - abzugeben.
Kontaktmöglichkeiten - Meldekanäle:
- webbasiertes Hinweisgeber-System:
https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/evmhgernsbach
- Bei einem anonymen Hinweis in unserem Hinweisgebersystem wird nach der Eingabe Ihrer
Informationen ein anonymes elektronisches Postfach erstellt.
- Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten. Diese müssen Sie unbedingt gut aufbewahren, damit
Sie in Zukunft auf Ihr Postfach zugreifen können. Denn nur über dieses anonyme Postfach können wir dann mit Ihnen kommunizieren.
- Nachfolgend können Sie einen Hinweis in unserem Hinweisgeber-System geben (auch vollständig
anonym).
- Falls Sie in Bezug auf einen bereits abgegeben Hinweis mit uns in Kontakt treten möchten,
loggen Sie sich bitte über unseren Login-Bereich ein.
- Sie können im anonymen Hinweisgebersystem, wenn Sie dies wünschen, jederzeit Ihre Kontaktdaten
angeben und sich so zu erkennen geben.
Ein Hinweis muss aber nicht anonym abgegeben werden.
Weitere Kommunikationswege zum Ombudsmann (= ein der Verschwiegenheit unterliegender
Rechtsanwalt) sind:
- Sie senden eine E-Mail an:
evmhgernsbach@hinweisgeben.online
- Telefonisch erreichen Sie unsere Ombudsperson unter:
0800 0000 812 (für Anrufer kostenfrei)
- Persönlich - einen Termin können Sie unter dieser Telefonnummer vereinbaren. Es besteht die
Möglichkeit ein Gespräch mit dem Ombudsmann im Rahmen eines Telefontermines oder eines Videoanrufes zu führen.
- Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen
Termin.